Die Behandlungen im ergo- und sprachtherapeutischen Bereich gehören zu den Heilmittelleistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Eine Heilmittelverordnung kann von ihrem Arzt (z.B. Hausärzte, Kinderärzte, Neurologen, HNO-Ärzte, Zahnärzte oder Kieferorthopäden) ausgestellt werden.
Die Therapie findet in unserer Praxis statt. Gleichzeitig bieten wir auch Behandlungen in Hausbesuchen an. Allerdings geschieht dies nur auf Anordnung des Arztes.
Die Therapiedauer und - frequenz hängen von der Indikation der Heilmittelrichtlinie ab.
Für Patienten unter 18 Jahren wird die Therapie von den Krankenkassen übernommen (zuzahlungsfrei). Patienten über 18 Jahren sind zuzahlungspflichtig (10% der Kosten + 10 € je Verordnung).
Privatpatienten erhalten einen Behandlungsvertrag.